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Enteignung zum Bau von Gasleitungen möglich

Berlin. Die Bundesregierung möchte künftig Enteignungen möglich machen, um Bauprojekte, etwa für Gasleitungen, zu sichern. Der Bundestag beschloss am Donnerstag in Berlin eine entsprechende Ergänzung des Energiesicherungsgesetzes. Sollte ein normaler Erwerb nicht möglich sein, könnte dies »bewegliche Sachen, die für die Errichtung von Erdgasleitungen oder verbundener Infrastruktur erforderlich sind« betreffen. Besitzer von Unterlagen, die für die Umsetzung eines Infrastrukturprojektes nötig sind, können demnach verpflichtet werden, diese herauszugeben. Die Novelle sieht Entschädigungen vor. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 25.11.2022, Seite 5, Inland

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