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Aus: Ausgabe vom 12.08.2022, Seite 11 / Feuilleton

Jetzt auch die Kunst

Kein Halt bei der Kostensteigerung. Im kommenden Jahr soll die Künstlersozialabgabe von 4,2 auf fünf Prozent angehoben werden. Die Abgabe zur Finanzierung der Kranken-, Renten-, und Pflegeversicherung zahlen Unternehmen, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten. Sie betrifft rund 190.000 selbständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten in der Bundesrepublik. Ein Verordnungsentwurf zur Erhöhung der Abgabe werde nun in der Bundesregierung abgestimmt, teilte das Bundesarbeitsministerium am Donnerstag in Berlin mit. Der Künstlersozialabgabesatz bestand laut Ministerium seit 2018 und hätte 2023 eigentlich auf 5,9 Prozent erhöht werden müssen. Er würde aber durch Bundesmittel in Höhe von rund 59 Millionen Euro begrenzt. Dies sei auch in den Jahren 2021 und 2022 mit rund 117 Millionen Euro der Fall gewesen, so das Ministerium. (dpa/jW)

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