Lübcke-Mordwaffe: Revision nach Freispruch
Paderborn/Kassel. Gegen einen Freispruch im Zusammenhang mit dem Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf Revision eingelegt. Das sagte ein Sprecher der Behörde am Montag auf Anfrage der Deutschen Presseagentur. Das Landgericht Paderborn hatte Ende Januar einen damals 66jährigen vom Verdacht der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Die Anklage hatte dem Mann aus Borgentreich in Ostwestfalen vorgeworfen, er habe dem Neonazi und verurteilten Mörder Lübckes, Stephan Ernst, die Tatwaffe verkauft. Sollte die Revision Erfolg haben, müsste das Verfahren neu aufgerollt werden. (dpa/jW)
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