Urteil: Urlaubskürzung bei Kurzarbeit null rechtens
Erfurt. Kurzarbeiter wegen Corona mit tageweisem Arbeitsausfall müssen nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts mit der anteiligen Kürzung ihres Jahresurlaubs rechnen. Das gelte bei Kurzarbeit null mit längeren Zeiten ohne Arbeitspflicht, urteilte das höchste deutsche Arbeitsgericht am Dienstag in Erfurt im Fall einer Verkäuferin aus Nordrhein-Westfalen. Damit fällte das Bundesarbeitsgericht in der Coronapandemie ein Grundsatzurteil in einer »Frage, die höchst umstritten ist«, wie der Vorsitzende Richter Heinrich Kiel sagte. Der Richterspruch könnte angesichts der Wucht der vierten Coronawelle in den kommenden Monaten Auswirkungen auf Zehntausende Beschäftigte in Deutschland haben. (dpa/jW)
links & bündig gegen rechte Bünde
Jetzt den kostenlosen jW-Newsletter abonnieren – täglich das Beste aus der Tageszeitung junge Welt, direkt in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird natürlich niemals an Dritte weitergegeben.
Mehr aus: Inland
- 
			Scholz für allgemeine Impfpflichtvom 01.12.2021
- 
			»Kommunale Hilfe ist chronisch unterfinanziert«vom 01.12.2021
- 
			Grünes Licht aus Karlsruhevom 01.12.2021
- 
			Lebenslang für Völkermordvom 01.12.2021
- 
			Erhöhungskürzungvom 01.12.2021
- 
			Lockdown trifft Kindervom 01.12.2021
- 
			»Wir wollen mehr Menschen vor dem Ertrinken bewahren«vom 01.12.2021