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EuGH-Kritik an Abschiebehaft in Deutschland

Luxemburg. Deutschland muss seine Regelungen zur Abschiebehaft für abgelehnte Asylbewerber voraussichtlich nachbessern. Dass diese in Ausnahmefällen bis zu drei Jahre auch in einem normalen Gefängnis untergebracht werden können, sei zu lange und unzureichend begründet, erklärte am Donnerstag ein richterlicher Rechtsgutachter beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg im Falle eines in der Justizvollzugsanstalt Hannover zur Abschiebehaft untergebrachten Pakistanis. In der Regel folgt der EuGH beim Urteil solchen nicht bindenden Schlussanträgen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 26.11.2021, Seite 2, Ausland

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