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Menschenrechtsgericht verurteilt Polen

Strasbourg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Polen im Zusammenhang mit der »Reform« des Justizsystems des Landes zu Entschädigungszahlungen verurteilt. Das Verfahren zur Ernennung von Richtern in Polen sei von Parlament und Exekutive unzulässig beeinflusst worden, erklärte das Strasbourger Gericht am Montag. Warschau muss nun zwei polnischen Richtern, die sich in Strasbourg beschwert hatten, wegen einer Verletzung von deren Menschenrecht auf ein faires Verfahren je 15.000 Euro zahlen. Außerdem ist Polens Regierung verpflichtet, den von Strasbourg festgestellten Missständen ein Ende zu bereiten. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 09.11.2021, Seite 7, Ausland

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