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EuGH-Gutachten zu Leiharbeit

Luxemburg. Nach Einschätzung eines Gutachters des Europäischen Gerichtshofs braucht es eine »objektive Erklärung«, wenn Leiharbeiter mehrmals in Folge an ein Unternehmen vermittelt werden. Hintergrund ist der Fall eines Leiharbeiters, der insgesamt fünf Jahre lang in der Motorenfertigung der Daimler AG tätig war und nun ein festes Arbeitsverhältnis einklagt. Zu prüfen ist laut EuGH-Gutachter, ob die Beschäftigungsdauer vernünftigerweise als »vorübergehend« betrachtet werden könne. Allerdings bestehe auch dann kein Anspruch auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, wenn ein missbräuchlicher Einsatz der Leiharbeit festgestellt werde. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 10.09.2021, Seite 2, Inland

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