-
05.08.2021
- → Inland
Festnahme wegen Kriegsverbrechen
Berlin. Die Bundesanwaltschaft hat am Mittwoch einen Mann in Berlin wegen mutmaßlicher in Syrien begangener Kriegsverbrechen, Mord und Körperverletzung festnehmen lassen. Er soll den Angaben zufolge im März 2014 auf einem Platz in der Hauptstadt Damaskus aus einer Panzerabwehrwaffe eine Granate in eine Menschenmenge abgefeuert haben. Mindestens sieben Menschen kamen demnach ums Leben. Wenigstens drei seien schwer verletzt worden, darunter ein sechsjähriges Kind. Die Menschen hätten auf Lebensmittelpakete des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten gewartet. (dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!