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Nennung als »Prüffall«: Urteil pro Thüringer AfD
Weimar. Der Thüringer Verfassungsschutz hätte 2018 die Einstufung des AfD-Landesverbandes als »Prüffall« nicht öffentlich machen dürfen. Ein entsprechendes Urteil verkündete das Verwaltungsgericht Weimar am Montag. Lediglich für den Beobachtungs- und Verdachtsfall gebe es eine Rechtsgrundlage für Öffentlichkeitsarbeit des Geheimdienstes, nicht aber für den Prüffall, argumentierte das Gericht. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. In dem Prozess ging es nicht um die Einstufung als Prüffall als solche, sondern nur um die Frage, ob der Verfassungsschutz diese Einstufung hätte öffentlich kommunizieren dürfen. (dpa/jW)
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