-
21.04.2021
- → Inland
Thüringen: Gericht bestätigt Maskenpflicht
Weimar. Das Verwaltungsgericht in Weimar hält eine Entscheidung des dortigen Amtsgerichts gegen die wegen Corona verhängte Maskenpflicht im Schulunterricht für »offensichtlich rechtswidrig«. Es habe keine Befugnis, Anordnungen gegenüber Behörden und Vertretern von Behörden als Träger öffentlicher Gewalt zu treffen, teilte das Verwaltungsgericht am Dienstag mit. Das Weimarer Amtsgericht hatte zuvor die Maskenpflicht an zwei Thüringer Schulen per Anordnung aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft Erfurt prüft, ob sie nach mehreren Anzeigen mit dem Vorwurf der Rechtsbeugung gegen den Richter Ermittlungen aufnimmt. (dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!