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NSU-Angeklagter Carsten S. muss zahlen

Karlsruhe. Der wegen Beihilfe zu neun Morden verurteilte Carsten S. muss anteilig die Kosten für den NSU-Prozess mittragen. Der Bundesgerichtshof verwarf laut Mitteilung vom Freitag die von S. eingereichte Beschwerde. Anders als die Mitangeklagten hatte S. seine Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts München vom Juli 2018 zurückgezogen. Er hatte nur gegen die Kosten- und Auslageentscheidung Beschwerde erhoben. Nachdem der Rest seiner dreijährigen Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt wurde, ist Carsten S. seit Mitte 2020 wieder auf freiem Fuß. Er hatte im NSU-Prozess gestanden, der Terrorzelle um Hauptangeklagte Beate Zschäpe die »Ceska«-Pistole übergeben zu haben, mit der das rechtsterroristische Netzwerk »Nationalsozialistischer Untergrund« neun Menschen ermordet hatte. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 20.03.2021, Seite 1, Inland

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