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C&A muss Miete nachzahlen

München. Im Streit um in der Coronakrise einbehaltene Mietzahlungen hat das Modekaufhaus C&A eine Niederlage erlitten. Das Landgericht München I verurteilte das Unternehmen zur Zahlung einbehaltener Miete für den April samt Zinsen. Der Vermieter hatte das Unternehmen im konkreten Fall verklagt, nachdem C&A die Miete für eine Filiale in der Münchner Innenstadt nicht bezahlt hatte. C&A hatte dies mit den coronabedingten Schließungen begründet. Ein Mangel der Mietsache liege nicht vor und das Verwendungsrisiko könne nicht auf den Vermieter abgewälzt werden, heißt es in der Entscheidung. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 13.02.2021, Seite 5, Inland

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