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Aus: Ausgabe vom 02.02.2021, Seite 1 / Inland

Unternehmer klagen gegen Pflegetarifvertrag

Berlin. Die »Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche« (BVAP) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) haben sich auf den endgültigen Inhalt des Tarifvertrags über Mindestbedingungen in der Altenpflege verständigt, berichtete AFP am Montag. Demnach sollen die Mindeststundenentgelte bis Mitte 2023 um 25 Prozent steigen. Laut Verdi soll der Tarifvertrag vom Bundesarbeitsministerium zum 1. August für allgemeinverbindlich für die gesamte Branche erklärt werden. Der mit dem BVAP konkurrierende »Arbeitgeberverband Pflege« kündigte allerdings Klage gegen den Tarifvertrag an. Der Verband werde beantragen, die Tarifunfähigkeit der Gewerkschaft in der Altenpflege festzustellen. Der Tarifvertrag mit der BVAP wäre dann nichtig. (AFP/jW)

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