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»Mietpreisbremse«: BGH gibt Hessen recht

Karlsruhe. Wegen Behördenpannen beim Start der »Mietpreisbremse« zahlen viele Betroffene dauerhaft zu viel Miete – und auf diesen Mehrkosten bleiben sie auch sitzen. Schadenersatzansprüche gegen das verantwortliche Land bestehen grundsätzlich nicht, urteilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Donnerstag in einem Pilotverfahren aus Hessen. Damit ist der Versuch eines Rechtsdienstleisters, den Staat für die Nachteile haftbar zu machen, in letzter Instanz gescheitert. Die Landesregierungen können seit Juni 2015 »Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten« ausweisen. Die hessische Verordnung von 2015 war daran gescheitert, dass zunächst nur ein Entwurf und nicht die offizielle Begründung veröffentlicht wurde. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 29.01.2021, Seite 5, Inland

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