Verurteilung von Ärztin Kristina Hänel rechtskräftig

Frankfurt/Gießen. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat die Verurteilung der Gießener Ärztin Kristina Hänel wegen »Werbung« für einen Schwangerschaftsabbruch für rechtskräftig erklärt und die Revision verworfen. Hänel war im November 2017 vom Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die Homepage der Medizinerin informiere nicht nur darüber, dass Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt würden, sondern enthalte auch ausführliche Informationen über die Methode. Damit könne sie sich nicht auf die im Strafgesetzbuch geregelte Ausnahme berufen, hieß es in einer am Dienstag veröffentlichten Mitteilung.
Hänel kündigte in einer Erklärung eine Verfassungsbeschwerde gegen die nicht anfechtbare Entscheidung an. »In anderen Ländern wie Irland, Argentinien, Südkorea werden die Gesetze liberalisiert, nirgends sonst gibt es einen Strafrechtsparagraphen, der sachliche Informationen verbietet«, sagte Hänel über den Paragrafen 219a. Angesichts der großen Probleme, die die Coronapandemie mit sich bringe, scheine es »zunehmend absurder, an diesem unsäglichen Relikt festzuhalten«. Sie selbst müsse nun die Informationen von ihrer Website nehmen, erklärte Hänel – auf ihrem Twitter-Account weist sie jedoch darauf hin, dass alle Personen, die selbst keine Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, berechtigt sind, darüber zu informieren. (dpa/jW)
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