-
21.11.2020
- → Ausland
USA: KZ-Wachmann darf abgeschoben werden
Washington. Ein in den USA lebender Deutscher, der 1945 Wachmann in einem Konzentrationslager war, darf abgeschoben werden. Eine Berufungsinstanz für Einwanderungsfragen habe den Einwand des Betroffenen gegen eine im Februar richterlich angeordnete Abschiebung abgelehnt, erklärte das US-Justizministerium am Donnerstag (Ortszeit). Der im Bundesstaat Tennessee ansässige Friedrich Karl B. hat nach Angaben der US-Justiz gestanden, als Wachmann in einem Außenlager des Hamburger Konzentrationslagers Neuengamme nahe dem niedersächsischen Meppen Gefangene bewacht zu haben. (dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!