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USA: KZ-Wachmann darf abgeschoben werden

Washington. Ein in den USA lebender Deutscher, der 1945 Wachmann in einem Konzentrationslager war, darf abgeschoben werden. Eine Berufungsinstanz für Einwanderungsfragen habe den Einwand des Betroffenen gegen eine im Februar richterlich angeordnete Abschiebung abgelehnt, erklärte das US-Justizministerium am Donnerstag (Ortszeit). Der im Bundesstaat Tennessee ansässige Friedrich Karl B. hat nach Angaben der US-Justiz gestanden, als Wachmann in einem Außenlager des Hamburger Konzentrationslagers Neuengamme nahe dem niedersächsischen Meppen Gefangene bewacht zu haben. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 21.11.2020, Seite 7, Ausland

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