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Urteil stärkt Rechte von Gefangenen

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Rechte von Gefangenen bei Klagen gegen ihre Haftbedingungen gestärkt. In zwei am Mittwoch veröffentlichten Beschlüssen machte es deutlich, dass ungeklärte Rechtsfragen zur menschenwürdigen Unterbringung in einem Hauptsache- und nicht in einem Prozesskostenhilfeverfahren zu entscheiden sind. Damit waren die Verfassungsbeschwerden von zwei Gefangenen teilweise erfolgreich. Diese hatten vor dem Landgericht München erfolglos gegen das Land Bayern geklagt. Sie machten dabei unter anderem geltend, dass ihre Hafträume zu klein und die sanitären Ausstattungen mangelhaft seien. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 04.06.2020, Seite 4, Inland

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