-
06.05.2020
- → Antifaschismus
Gericht: NPD-Wahlplakat war volksverhetzend
Düsseldorf. Das Entfernen von Wahlplakaten der NPD vor der Europawahl 2019 in Mönchengladbach war laut Gerichtsurteil rechtmäßig. Die Aufschrift »Stoppt die Invasion: Migration tötet!« sei volksverhetzend, wie das Düsseldorfer Verwaltungsgericht am Donnerstag mitteilte. Damit wurde eine Klage der faschistischen Partei abgewiesen. Diese war zuvor bereits mit einem Eilantrag gescheitert. Das Gericht befand, Einwanderer würden böswillig verächtlich gemacht, womit ihre Menschenwürde angegriffen werde. Und die Plakate seien geeignet, »den öffentlichen Frieden zu stören«. Betroffene würden pauschal als gefährlich gebrandmarkt und mit Tötungsdelikten in Verbindung gebracht. Gegen das Urteil kann die NPD allerdings noch einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster stellen. (dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!