-
17.04.2020
- → Inland
Demoverbot: Eilantrag teils erfolgreich
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat erstmals einem Eilantrag gegen ein mit Verweis auf Coronaschutzmaßnahmen verhängtes Demonstrationsverbot teilweise stattgegeben. Dabei ging es um mehrere, für Donnerstag und Freitag in Gießen geplante Demonstrationen unter dem Motto »Gesundheit stärken statt Grundrechte schwächen – Schutz vor Viren, nicht vor Menschen«. Die Behörden hatten die Veranstaltungen nicht erlaubt. Dabei waren sie davon ausgegangen, dass die hessische Coronaverordnung Versammlungen von mehr als zwei Personen, die nicht zusammenleben, generell verbiete. Tatsächlich bestehe zum Schutz der Versammlungsfreiheit aber ein Entscheidungsspielraum, entschied das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe. (dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!