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Keine Abfindung für »Air Berlin«-Flugbegleiter

Erfurt. Fast zweieinhalb Jahre nach der Insolvenz der Fluggesellschaft »Air Berlin« hat das Bundesarbeitsgericht Forderungen von Flugbegleitern nach Abfindungen zurückgewiesen. In einer Grundsatzentscheidung zu vier Streitfällen entschied der Erste Senat am Dienstag in Erfurt, dass dem Kabinenpersonal keine Zahlungen des Insolvenzverwalters als Nachteilsausgleich zustehen. Sie bestätigten damit Urteile der Landesarbeitsgerichte Düsseldorf und Berlin-Brandenburg. Beim höchsten deutschen Arbeitsgericht in Erfurt seien bislang etwa 450 Klagen von Flugbegleitern von »Air Berlin« angekommen, sagte ein Gerichtssprecher. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 22.01.2020, Seite 2, Inland

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