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Aus: Ausgabe vom 31.10.2019, Seite 3 / Schwerpunkt

Streit ums Gas

Bei der letzten Runde der dreiseitigen Verhandlungen über die Zukunft des Transits von russischem Gas durch die Ukraine am vergangenen Montag hat es keine Fortschritte gegeben. EU-Energiekommissar Maros Sefcovic, der versucht hatte, zwischen den Standpunkten beider Seiten zu vermitteln, äußerte sich »enttäuscht«.

Der aktuelle Zehnjahresvertrag über den Transit russischen Erdgases durch die Ukraine nach Mittel- und Südosteuropa läuft Ende des Jahres aus. Über seine eventuelle Verlängerung sind die Standpunkte gegensätzlich. Die Ukraine verlangt von Russland, ihr die jährliche Durchleitung von 60 Milliarden Kubikmeter Gas zu garantieren, und fordert gleichzeitig dafür künftig Gebühren, die gegenüber den geltenden Sätzen um ein Mehrfaches höher sind. Russland bietet eine Verlängerung um ein Jahr und die Durchleitung von maximal 20 Milliarden Kubikmetern an. Damit reagiert es auf den Umstand, dass »Nord Stream 2« wegen der dänischen Blockade in diesem Jahr wohl nicht mehr fertig wird. Außerdem verlangt es von Kiew, eine Reihe von Schiedsgerichtsklagen gegen Gasprom fallenzulassen. Kiew tut das Gegenteil und erhebt ständig neue. Das Schiedsgericht in Stockholm hatte Gasprom zuletzt verurteilt, der Ukraine drei Milliarden US-Dollar Schadenersatz für entgangene Gewinne wegen des Rückgangs der Transitmengen zu zahlen. Gasprom ignoriert das Urteil, woraufhin Kiew Vermögenswerte des russischen Konzerns in aller Welt beschlagnahmen lässt.

Um sich gegenüber der EU als kooperativ zu präsentieren, hat Russland angeboten, seinen Gashandel mit den EU-Staaten und der Ukraine künftig nach EU-Regeln zu gestalten. Das setzt voraus, dass Kiew sein bisheriges Leitungsmonopol aufgibt, und es impliziert, dass keine festen Transitmengen mehr vereinbart werden, sondern sich die Mengen kurzfristig ändern können. Beides ist für die Ukraine wirtschaftlich unvorteilhaft: Die Aufspaltung des Pipelinebetreibers »Naftogas«, weil das Unternehmen bisher stabile Einkünfte für den ukrainischen Staatshaushalt generiert hat; und die Anwendung des Dritten Energiepakets, weil dadurch das Leitungsnetz, für dessen Unterhalt die Ukraine ohnehin aufkommen muss, schwankend ausgenutzt wird, gleichzeitig aber für Lieferungen von Osten nach Westen freigehalten werden muss, ohne dass die Ukraine im Wege der »Schubumkehr« durch dieselben Leitungen (russisches) Gas aus Polen oder der Slowakei zurückpumpen kann. Versorgungsengpässe im kommenden Winter sind auch nach Kiewer Angaben nicht ausgeschlossen. (rl)

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