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BND muss Presse Auskunft geben

Leipzig. Der Bundesnachrichtendienst (BND) muss der Presse bestimmte Auskünfte über seine Hintergrundgespräche mit Journalisten geben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch entschieden. Damit gab das Leipziger Gericht einer Klage des rechtspolitischen Korrespondenten des Berliner Tagesspiegels zu großen Teilen statt. Der Reporter hatte vom Geheimdienst wissen wollen, welche Themen in den Hintergrundrunden besprochen und welche Medienvertreter dazu eingeladen wurden. Der BND hatte die Herausgabe der Informationen verweigert und argumentierte unter anderem mit Geheimhaltungsinteresse. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 19.09.2019, Seite 4, Inland

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