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Aus: Ausgabe vom 11.09.2019, Seite 2 / Kapital & Arbeit

Polen gewinnt vor EU-Gericht gegen Gasprom

Luxemburg. Polen hat im Streit um russische Erdgaslieferungen einen Sieg vor dem EU-Gericht errungen. Die Richter kippten am Dienstag einen Beschluss der EU-Kommission von 2016, der dem russischen Gasprom-Konzern eine stärkere Nutzung der Erdgasleitung »OPAL«, der Verlängerung der Pipeline »Nord Stream«, in Deutschland erlaubte. Polen klagte gegen die Ausweitung der Kapazität für Gasprom, da es die eigene Versorgungssicherheit gefährdet sah und es dem in der EU geltenden Grundsatz der Solidarität im Energiesektor widerspreche. Die EU-Richter gaben dem im wesentlichen statt und erklärten den Kommissionsbeschluss für nichtig. (dpa/jW)

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