Zum Inhalt der Seite

Polen gewinnt vor EU-Gericht gegen Gasprom

Luxemburg. Polen hat im Streit um russische Erdgaslieferungen einen Sieg vor dem EU-Gericht errungen. Die Richter kippten am Dienstag einen Beschluss der EU-Kommission von 2016, der dem russischen Gasprom-Konzern eine stärkere Nutzung der Erdgasleitung »OPAL«, der Verlängerung der Pipeline »Nord Stream«, in Deutschland erlaubte. Polen klagte gegen die Ausweitung der Kapazität für Gasprom, da es die eigene Versorgungssicherheit gefährdet sah und es dem in der EU geltenden Grundsatz der Solidarität im Energiesektor widerspreche. Die EU-Richter gaben dem im wesentlichen statt und erklärten den Kommissionsbeschluss für nichtig. (dpa/jW)

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 11.09.2019, Seite 2, Kapital & Arbeit

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!