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Beschwerde gegen Zensus

Karlsruhe. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat Verfassungsbeschwerde gegen die Übermittlung von Meldedaten zur Vorbereitung der Volkszählung 2021 eingereicht. Ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts bestätigte am Montag den Eingang einer entsprechenden Beschwerde bereits im Juni. Mit einem Eilantrag gegen den Mitte Januar gestarteten Testlauf war der Verein gescheitert. Die Nachteile des Tests überwögen nicht deutlich genug das Interesse des Gesetzgebers an einer guten Vorbereitung des Zensus, entschieden die Richter im Februar. Für den Test der Volkszählung werden nichtanonymisierte Daten aller gemeldeten Bürger an das Statistische Bundesamt übermittelt. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 13.08.2019, Seite 2, Inland

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