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»Hammelsprung«: AfD klagt in Karlsruhe

Berlin. Die AfD klagt vor dem Bundesverfassungsgericht, weil sie die Rechte des Bundestags durch eine Entscheidung von dessen Vizepräsidentin Claudia Roth (Bündnis 90/Die Grünen) verletzt sieht. Gegenstand der Organklage ist Roths Weigerung, bei einer Plenarsitzung die Beschlussfähigkeit des Parlaments durch Zählung der Abgeordneten feststellen zu lassen, wie die Partei am Mittwoch in Berlin mitteilte. Die AfD-Fraktion hatte in der Sitzung in der Nacht vom 27. auf den 28. Juni erklärt, das Plenum sei wegen unzureichender Präsenz von Abgeordneten nicht beschlussfähig. Vizepräsidentin Roth hatte den Antrag auf einen »Hammelsprung« zurückgewiesen und konstatiert, dass die Beschlussfähigkeit gegeben sei. Daraufhin fanden zwei Abstimmungen zu Gesetzen zum Datenschutzrecht statt. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 08.08.2019, Seite 4, Inland

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