Zum Inhalt der Seite

Streikverbot bei Karstadt

Berlin. Im Tarifstreit im Einzelhandel darf die Gewerkschaft Verdi die Karstadt-Warenhäuser bis auf weiteres nicht mehr bestreiken. Das entschied das Arbeitsgericht Berlin in einem am Freitag bekanntgegebenen Urteil vom Vortag. Die Streiks verstoßen demnach gegen die Friedenspflicht, die Karstadt und Verdi in einem sogenannten Zukunftstarifvertrag vereinbart haben. Im Zuge der derzeitigen Auseinandersetzungen um die Flächentarife des Einzelhandels hat die Gewerkschaft bei Karstadt sogenannte Partizipationsstreiks durchgeführt. Sie betreffen Unternehmen, die keinem Unternehmerverband angehören, die die jeweiligen Tarifverträge aber dennoch anwenden. (AFP/jW)

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 29.06.2019, Seite 2, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen

Heute liegt der jungen Welt das achtseitige Extra »wein« kostenlos bei. Die Ausgabe erhalten Sie im gut sortierten Pressehandel für 2,50 Euro.