Zum Inhalt der Seite

Parteispenden: AfD klagt gegen Strafzahlungen

Berlin. Die AfD klagt gegen zwei Strafzahlungen in Höhe von mehr als 400.000 Euro wegen illegaler Parteispenden. Die Klage werde dem Bundestag zugestellt, teilte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Berlin am Donnerstag mit. Nach Ansicht der AfD waren die strittigen Leistungen »keine Spenden im Sinne des Parteiengesetzes«. Konkret geht es um Unterstützungsleistungen der Schweizer Werbeagentur Goal AG für den heutigen Bundesvorsitzenden Jörg Meuthen und das Vorstandsmitglied Guido Reil in Landtagswahlkämpfen 2016 bzw. 2017. Beide Politiker stehen ganz oben auf der Kandidatenliste der AfD für die Europawahl am 26. Mai. Die Bundestagsverwaltung hatte erklärt, dass diese geldwerten Zuwendungen von der AfD nicht hätten angenommen werden dürfen, da »die Spender zum Zeitpunkt der Spendenannahme nicht feststellbar waren«. (dpa/jW)

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 17.05.2019, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!