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Parteispenden: AfD klagt gegen Strafzahlungen

Berlin. Die AfD klagt gegen zwei Strafzahlungen in Höhe von mehr als 400.000 Euro wegen illegaler Parteispenden. Die Klage werde dem Bundestag zugestellt, teilte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Berlin am Donnerstag mit. Nach Ansicht der AfD waren die strittigen Leistungen »keine Spenden im Sinne des Parteiengesetzes«. Konkret geht es um Unterstützungsleistungen der Schweizer Werbeagentur Goal AG für den heutigen Bundesvorsitzenden Jörg Meuthen und das Vorstandsmitglied Guido Reil in Landtagswahlkämpfen 2016 bzw. 2017. Beide Politiker stehen ganz oben auf der Kandidatenliste der AfD für die Europawahl am 26. Mai. Die Bundestagsverwaltung hatte erklärt, dass diese geldwerten Zuwendungen von der AfD nicht hätten angenommen werden dürfen, da »die Spender zum Zeitpunkt der Spendenannahme nicht feststellbar waren«. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 17.05.2019, Seite 4, Inland

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