BGH: Amri-Untersuchungsausschuss darf Geheimdokumente sehen

Karlsruhe/Berlin. Erfolg für die Opposition im Untersuchungsausschuss des Bundestags zum Fall Anis Amri und dessen Terroranschlag in Berlin: Nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe, der den Beteiligten am Dienstag zuging, kann der Ausschuss mehr Akten als bisher von Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst (BND) einsehen. Der Ausschuss hatte die Beweisanträge der Opposition im März 2018 mit Mehrheit abgelehnt. Dagegen waren Politiker von FDP, Linken und Grünen vor den BGH gezogen und hatten im August mit einem Beschluss der Ermittlungsrichterin Recht bekommen.
Auf die Beschwerde der Ausschussmehrheit gegen diese Entscheidung bestätigte jetzt der 3. Strafsenat den Kernpunkt der Beweiserhebung. Mit entsprechenden Anträgen kann der Ausschuss von Behörden offiziell die Herausgabe von Akten oder die Bereitstellung von Zeugen verlangen. Der Beweisantrag bezieht sich auf Akten, Dokumente und Daten des Verfassungsschutzes und des BND, die dem Parlamentarischen Kontrollgremium vorgelegt wurden.
Die Fraktionen von FDP, Linke und Grünen werfen der Koalition schon länger vor, sie behindere gemeinsam mit der Bundesregierung die Arbeit des Ausschusses: durch die Nicht-Herausgabe von Akten und die Benennung überflüssiger Zeugen. (dpa/jW)
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