Zum Inhalt der Seite

Manga-Piraterie

In Japan soll das unerlaubte Herunterladen digitaler Darstellungen von Mangas unter Strafe gestellt werden. Ein Beratergremium der staatlichen Kulturbehörde empfiehlt in einem Bericht, der am Freitag veröffentlicht wurde, das Urheberrecht entsprechend anzupassen. Das Gremium plädiert für die Einführung von Geldstrafen. Auch Haftstrafen von bis zu zwei Jahren seien in Erwägung zu ziehen. Bislang sind in Nippon nur illegale Downloads von Musik und Videos strafbar. Durch Manga-Piraterie entgingen der »Content-Industrie« jährlich Milliarden-Einnahmen, heißt es in dem Bericht.(dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 26.01.2019, Seite 11, Feuilleton

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!