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Dritte Geschlechtsoption »divers« eingeführt

Berlin. Neben »männlich« und »weiblich« ist als Eintrag im Geburtenregister ab sofort bei Vorlage eines ärztlichen Attests die Option »divers« bei intersexuellen Menschen möglich. Der Bundestag hatte Mitte Dezember die Einführung einer dritten Geschlechtsoption zum 1. Januar beschlossen. Damit setzte das Parlament ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2017 um. Die verpflichtende Zuordnung zum männlichen oder weiblichen Geschlecht wurde darin als Verstoß gegen Persönlichkeitsrecht und Diskriminierungsverbot gewertet. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 02.01.2019, Seite 4, Inland

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