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DGB: Verbesserungsbedarf bei Mindestlohn

Berlin. Vier Jahre nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns hat der Deutsche Gewerkschaftsbund eine positive Bilanz gezogen. »Die Unkenrufe von Arbeitgebern und Wirtschaftsforschern, er werde zu Arbeitsplatzverlusten führen, haben sich nicht bestätigt«, sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell am Dienstag in Berlin. Der am 1. Januar 2015 eingeführte Mindestlohn habe den privaten Konsum angekurbelt; die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sei heute auf einem Höchststand. Es gebe aber noch Verbesserungsbedarf. Vor allem sei der Mindestlohn nicht existenzsichernd, müsse also mittelfristig steigen. Zudem müsse mehr kon­trolliert werden, da es nach wie vor Betrügereien auf Unternehmerseite gebe. Mit Jahresbeginn 2019 steigt der Mindestlohn von 8,84 Euro auf 9,19 Euro je Arbeitsstunde. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 02.01.2019, Seite 2, Inland

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