-
26.10.2018
- → Feuilleton
Umstandslos erschossen
Gedenkorte der Revolution 1918/19 (10/12): Wilhelmstr./Invalidenstr.
In der Reichskanzlei besprechen am 6. Januar 1919 die Mitglieder des Rates der Volksbeauftragten, der nur noch aus SPDlern besteht, die Pläne zum Einsatz rechter Freikorps, um der Revolution den Garaus zu machen. Unklar ist, wer die oberste Befehlsgewalt übernehmen soll, bis Gustav Noske die Worte spricht: »Einer muss der Bluthund sein, ich scheue die Verantwortung nicht!«
Die reaktionären Teile der zurückgekehrten Fronttruppen wollten nach ihrer Niederlage der revolutionären Bevölkerung zeigen, wie prima sie das Kriegshandwerk gelernt hatten. Ausgerechnet an Weihnachten 1918 beschossen sie das besetzte Berliner Stadtschloss samt Marstall mit Feldartillerie. Von der zerstörten Front gibt es Fotos, die aber bei den ganzen Schloss-Wiederaufbau-Feierlichkeiten heuer keine Erwähnung finden: Wenn die Reaktion selbst mit Kanonen auf das Schloss schießt, wird das verschwiegen. Dank der Gegenwehr der roten Matrosen und bewaffneter Arbeiter konnte dieser erste Angriff zurückgeschlagen werden.
Am »blutigen Freitag«, dem 6. Dezember 1918, kam es an der Kreuzung Invaliden-/Chausseestraße zum ersten Maschinengewehreinsatz gegen Zivilisten: Gardefüsiliere (die sogenannten »Maikäfer«, die schon ihre Kaserne nicht kampflos übergeben hatten) schossen in eine Demonstration, mindestens 16 Tote und 80 Verletzte waren die Folge.
Um die Volksmarinedivision zu dezimieren, lockte man am 11. März 1919 etwa 150 Matrosen unter dem Vorwand, ihnen ausstehenden Lohn zu zahlen, in den Innenhof der Französischen Straße 32 in Berlin-Mitte. Dort wurden 29 von ihnen umstandslos von Soldaten erschossen. Der Matrose Hugo Levin überlebte, seine spätere Zeugenaussage aber bewirkte nichts: Der verantwortliche Offizier, Otto Marloh, wurde freigesprochen. Die Nazis machten ihn 1934 zum Zuchthausdirektor in Celle.
Das sind nur einige der Massaker, die der bürgerlich-parlamentarischen Demokratie zum Sieg verhalfen und für die es natürlich keine Gedenktafeln gibt.
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!