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Aus: Ausgabe vom 29.06.2018, Seite 2 / Inland

Facebook darf Hassredner aussperren

Karlsruhe. Ein Facebook-Nutzer, der zur Internierung von Flüchtlingen aufrief und dafür in dem Netzwerk gesperrt wurde, hat in zweiter Instanz verloren. Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied, dass die Einstufung des Kommentars als Hassrede durch Facebook nicht zu beanstanden sei (Az.: 15 W 86/18). Der Nutzer hatte nach Mitteilung des Gerichts vom Donnerstag in den vergangenen zwei bis drei Jahren in mindestens hundert Fällen unter anderem Postings von Politikern und Medien mit folgendem Satz kommentiert: »Flüchtlinge: so lange internieren, bis sie freiwillig das Land verlassen!« (dpa/jW)