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13.06.2018
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Anklagen: Weitergabe von Staatsgeheimnissen
Karlsruhe. Die Bundesanwaltschaft hat gegen drei in der Waffen- und Rüstungsbranche beschäftigte Männer Anklage erhoben, weil sie Staatsgeheimnisse offenbart oder ausgekundschaftet haben sollen. Die Beschuldigten sollen sich deshalb vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf verantworten, wie aus der Karlsruher Anklagebehörde am Dienstag verlautete. Die als Staatsgeheimnis eingestuften Informationen stammten demnach aus einem Entwurf von Teilen des Haushaltsplans für das Bundesverteidigungsministerium. Ein 55jähriger Angeklagter sei bei einem Hersteller von Explosivstoffen beschäftigt gewesen. (AFP/jW)
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