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Aus: Ausgabe vom 18.05.2018, Seite 1 / Inland

»Wehrhahn«-Prozess: Haftbefehl aufgehoben

Düsseldorf. Im Prozess um den Bombenanschlag am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn (jW berichtete) hat das Gericht den Haftbefehl gegen den Angeklagten Ralf S. aufgehoben. Nach der Anhörung von 60 Zeugen und drei Sachverständigen sehe die Kammer keinen dringenden Tatverdacht mehr, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Der 51jährige mit Verbindungen in die rechte Szene ist wegen zwölffachen Mordversuchs aus Fremdenhass angeklagt. Er bestreitet die Tat. Am Montag hatte die Staatsanwaltschaft in einer Zwischenbilanz argumentiert, S. verfüge über Täterwissen. Er habe zudem mehrfach nachweislich die Unwahrheit gesagt.

Bei dem Bombenanschlag waren am 27. Juli 2000 zehn Menschen aus einer zwölfköpfigen Gruppe von Zuwanderern aus Osteuropa bzw. Vorderasien verletzt worden, einige von ihnen lebensgefährlich. Eine Schwangere verlor ihr ungeborenes Baby. (dpa/jW)