-
16.05.2018
- → Inland
Geldstrafen im Prozess um »Sachsensumpf«
Dresden. Im sogenannten Sachsensumpf-Prozess sind die Angeklagten wegen Falschaussage vor einem Untersuchungsausschuss im Landtag zu Geldstrafen verurteilt worden. Wie der Mitteldeutsche Rundfunk am Montag abend berichtete, verhängte das Landgericht Dresden gegen eine ehemalige Referatsleiterin des Landesamtes für Verfassungsschutz 14.000 Euro Strafe. Ein Exkriminalhauptkommissar muss 7.000 Euro bezahlen. Die Angeklagten sollen hochrangige Juristen und Politiker beschuldigt haben, in kriminelle Geschäfte verwickelt gewesen zu sein. Den Vorwurf der »Verfolgung Unschuldiger« sah das Gericht als nicht erwiesen an. (jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!