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NSU-Prozess: Keine neue Beweisaufnahme

München. Im NSU-Prozess hat das Oberlandesgericht München am Dienstag einen Beweisantrag der Verteidiger des Ex-NPD-Funktionärs Ralf Wohlleben abgelehnt, der ein halbes Jahr nach Ende der regulären Beweisaufnahme gestellt worden war und durch den die Plädoyers der Nebenklage verzögert wurden. Wohllebens Anwälte wollten damit die Ladung von zwei Zeugen aus der Neonaziszene erwirken, die angeblich die vom NSU bei neun Morden benutzte Waffe beschafft haben sollen – und nicht ihr Mandant. Das ergebe sich aus einem zur Zeit in Baden-Württemberg geführten Ermittlungsverfahren, in dem eine »Ceska-83«-Pistole eine Rolle spielt. Das Gericht sieht aber kaum Anhaltspunkte dafür, dass es sich um dieselbe Waffe handelt. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 31.01.2018, Seite 2, Inland

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