Zum Inhalt der Seite

Betrug (2)

Für Kaffeefahrten sollen nach Willen des Bundesrats schärfere Regeln gelten, um die oft älteren Teilnehmer vor Abzocke zu schützen. Die Länderkammer beschloss am Freitag, einen Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen, der unter anderem Verkaufsverbote vorsieht. Nicht mehr angepriesen werden sollen Nahrungsergänzungsmittel, Finanzprodukte, Pauschalreisen und Heizdecken. Oft lockten Veranstalter mit niedrigen Preisen zu Busfahrten, auf denen »die Verletzlichkeit der Teilnehmer mit aggressiven und irreführenden Verkaufsmethoden zu ihrem finanziellen Nachteil ausgenutzt« werde. (dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 16.12.2017, Seite 11, Feuilleton

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!