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16.12.2017 / Feuilleton / Seite 10

Ablehnung in toto

Wie lässt sich ein in Armut Verstorbener verwerten? Ein Fallbeispiel aus Wiesbaden

Jürgen Schneider

Am Abend des 26. Oktober 2017 verstarb Rudolf E. in einem Wiesbadener Krankenhaus. Herr E. war zuletzt in der hessischen Landeshauptstadt in einer Pflegeeinrichtung untergebracht. Im Januar 2016 hatte er beim Wiesbadener Amt für Soziale Arbeit einen Antrag auf Hilfe zur Pflege zum 1. März 2016 gestellt. Daraufhin bekam er drei Bescheide: zunächst eine Bewilligung (telefonisch), dann eine Ablehnung in toto und schließlich einen Bescheid, in dem Herrn E. mitgeteilt wu...

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