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Vernichtungsphantasie nicht strafbar

Frankfurt am Main. Wer dem linksautonomen »Schwarzen Block« öffentlich einen »kleinen Holocaust« wünscht, begeht nach Ansicht der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt noch keine Straftat. Die Anzeige gegen einen Limburger Geschäftsmann, der dies in seinem Blog getan hatte, bleibe damit ohne Folgen, berichtete vergangene Woche das Portal www.hessenschau.de vom Hessischen Rundfunk. Demnach handelt es sich nach Meinung der Behörde zwar um eine sprachliche Entgleisung, aber nicht um strafbare Hetze oder eine Billigung von Naziverbrechen, zitierte das Portal am 7. Dezember die Bewertung der zuständigen leitenden Oberstaatsanwältin. Die Frankfurter Behörde stellte sich damit hinter die Limburger Staatsanwaltschaft, die zum gleichen Ergebnis gekommen war: Die Schwelle zur Strafbarkeit werde nicht überschritten, Ermittlungen seien nicht nötig. Der Geschäftsmann, den es angeblich nur »in den Fingern gejuckt« hatte, sah sich von der Justiz bestätigt und gab sich als Bürger, der auf den Rechtsstaat setzt: Er habe immer darauf vertraut, dass bei den Staatsanwaltschaften gründlich gearbeitet und recherchiert werde, erklärte er gegenüber www.hessenschau.de. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 13.12.2017, Seite 15, Antifaschismus

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