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22.11.2017
- → Feuilleton
Know your rights
Die Idee der Menschenrechte ist eine der kostbarsten Errungenschaften der Aufklärung, die aber häufiger missachtet, denn gewahrt und durchgesetzt wird. Das betrifft nicht nur Kriegs- und Krisenregionen oder die Grenzen der EU, wo Flüchtlinge auf dem Mittelmeer ums Überleben kämpfen. Auch in den reichen Nationen des »Westens« liegt viel im argen: Wenn Frauen immer noch nicht den gleichen Lohn für gleiche Arbeit erhalten, Menschen von ihrem Lohn nicht mehr leben können oder gar nicht erst einen Beruf wählen können, weil sie aufgrund von Behinderung zwangsweise in einem Heim leben und arbeiten, immer dann wird gegen die Menschenrechte verstoßen.
Es kann deshalb niemals schaden, an deren Wichtigkeit zu erinnern. Dazu sollte man allerdings mehr tun, als bloß dröge die Deklaration von 1948 herunterzubeten. Jetzt gibt es ein Bilderbüchlein aus dem Sauerländer Verlag, das deren wichtigste Artikel für Kinder mit kleinen Aufstellern illustriert. So öffnet sich beim Umblättern ein Schlagbaum – Sinnbild dafür, dass wir unseren Aufenthaltsort frei wählen können sollten. Das Recht auf ein Leben in Freiheit und Sicherheit symbolisieren gesprengte Ketten, ein angelnder Mensch auf einem kleinen Boot genießt das Recht auf Arbeit, gerechten Lohn und Freizeit.
Anschaulich wird so die fundamentale Bedeutung dessen vermittelt, was vielen selbstverständlich erscheint, es aber nicht ist. Das liebevoll und aufwendig gestaltete Büchlein eignet sich gut für den Einsatz im Grundschulunterricht, aber auch in Integrationskursen, da es ohne viele Erklärungen auskommt. Zu diesem Zweck hätte man sich vielleicht noch mehr der 30 Artikel zum Aufklappen und ein etwas größeres Format gewünscht. Dennoch ist das Büchlein klasse, nicht zu teuer und bereits für Erstklässler zu empfehlen.
Jean-Marc Fiess: Frei und gleich geboren. Die Menschenrechte. S.Fischer/Sauerländer-Verlag. Frankfurt am Main 2017, 18 Seiten, 15 Euro
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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