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Atheisten dürfen keine Messen ausschildern

Brandenburg/Havel. Die »Kirche des fliegenden Spaghettimonsters« hat nicht die Rechte einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft. Daher dürfe das Land Brandenburg dem eingetragenen Verein untersagen, an den Ortseingängen der Stadt Templin seine wöchentlichen »Nudelmessen« auszuschildern, entschied das Oberlandesgericht in der Stadt Brandenburg am Mittwoch. Die Atheisten hatten in ihrer Klage gegen das Verbot gleiche Rechte der christlichen Kirchen geltend gemacht. Diese dürfen an Ortseingängen die Zeiten ihrer Messen ausschildern. Dagegen erklärten die Richter, den sogenannten »Pastafaris« fehle eine geteilte Weltanschauung und der charakteristische Gottesbezug. Der Chef der Spaghettimonsterkirche, Rüdiger Weida, kündigte an, vor den Bundesgerichtshof zu ziehen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 03.08.2017, Seite 4, Inland

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