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Urteil zu kommerzieller Leihmutterschaft

Braunschweig. Nach Überzeugung des Oberlandesgerichts (OLG) Braunschweig verstößt kommerzielle Leihmutterschaft gegen wesentliche Grundsätze des deutschen Rechts. Die genetischen Eltern sind daher nicht als rechtliche Eltern anzuerkennen, wie das OLG in einem am Donnerstag bekanntgegebenen Urteil entschied. Es wies damit ein in Deutschland lebendes Ehepaar ab. Vermittelt durch eine Agentur hatte es durch eine Leihmutter im US-Bundesstaat Colorado Zwillinge austragen lassen. Nach deutschen Gesetzen kann die rechtliche Elternschaft »allein auf Abstammung und Adoption, nicht hingegen auf vertragliche Grundlage gestützt werden«, betonte das OLG Braunschweig. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 21.04.2017, Seite 5, Inland

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