Zum Inhalt der Seite

Wohnkostenregelung verfassungskonform?

Berlin. Die Bundesregierung weist verfassungsrechtliche Zweifel an der Neuregelung der Unterkunftskosten für Langzeitarbeitslose zurück. Der stellvertretende Regierungssprecher Thomas Steg sagte am Mittwoch in Berlin, das vom Bundestag am Freitag beschlossene Gesetz sei »verfassungsrechtlich vertretbar«.

Es sieht vor, daß sich der Bund 2007 mit 4,3 Milliarden Euro an den Wohn- und Heizkosten von Langzeitarbeitslosen von insgesamt schätzungsweise 13,5 Milliarden Euro beteiligt. Auf Wunsch der Bundesländer sollen die Kommunen in Baden-Württemberg 35,2 Prozent und in Rheinland-Pfalz 41,2 Prozent der Kosten erhalten, die Quote für die anderen Bundesländer beträgt 31,2 Prozent. Nach einem Bericht der FAZ vom Mittwoch sehen Verfassungsfachleute die unterschiedlichen Quoten im Widerspruch zum Grundgesetz.

(ddp/jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 07.12.2006, Seite 5, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!