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Wohnkostenregelung verfassungskonform?
Berlin. Die Bundesregierung weist verfassungsrechtliche Zweifel an der
Neuregelung der Unterkunftskosten für Langzeitarbeitslose zurück. Der
stellvertretende Regierungssprecher Thomas Steg sagte am Mittwoch in
Berlin, das vom Bundestag am Freitag beschlossene Gesetz sei
»verfassungsrechtlich vertretbar«.
Es sieht vor, daß sich der Bund 2007 mit 4,3 Milliarden Euro an den Wohn- und Heizkosten von Langzeitarbeitslosen von insgesamt schätzungsweise 13,5 Milliarden Euro beteiligt. Auf Wunsch der Bundesländer sollen die Kommunen in Baden-Württemberg 35,2 Prozent und in Rheinland-Pfalz 41,2 Prozent der Kosten erhalten, die Quote für die anderen Bundesländer beträgt 31,2 Prozent. Nach einem Bericht der FAZ vom Mittwoch sehen Verfassungsfachleute die unterschiedlichen Quoten im Widerspruch zum Grundgesetz.
(ddp/jW)
Es sieht vor, daß sich der Bund 2007 mit 4,3 Milliarden Euro an den Wohn- und Heizkosten von Langzeitarbeitslosen von insgesamt schätzungsweise 13,5 Milliarden Euro beteiligt. Auf Wunsch der Bundesländer sollen die Kommunen in Baden-Württemberg 35,2 Prozent und in Rheinland-Pfalz 41,2 Prozent der Kosten erhalten, die Quote für die anderen Bundesländer beträgt 31,2 Prozent. Nach einem Bericht der FAZ vom Mittwoch sehen Verfassungsfachleute die unterschiedlichen Quoten im Widerspruch zum Grundgesetz.
(ddp/jW)
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