07.12.2006 / Inland / Seite 5
Wohnkostenregelung verfassungskonform?
Berlin. Die Bundesregierung weist verfassungsrechtliche Zweifel an der
Neuregelung der Unterkunftskosten für Langzeitarbeitslose zurück. Der
stellvertretende Regierungssprecher Thomas Steg sagte am Mittwoch in
Berlin, das vom Bundestag am Freitag beschlossene Gesetz sei
»verfassungsrechtlich vertretbar«.
Es sieht vor, daß sich der
Bund 2007 mit 4,3 Milliarden Euro an den Wohn- und Heizkosten von
Langzeitarbeitslosen von insgesamt schätzungsweise 13,5 Milliarden Euro
beteiligt. Auf Wunsch der Bundesländer sollen die Kommunen in
Baden-Württemberg 35,2 Prozent und in Rheinland-Pfalz 41,2 Prozent der
Kosten erhalten, die Quote für die anderen Bundesländer beträgt 31,2
Prozent. Nach einem Bericht der FAZ vom Mittwoch sehen
Verfassungsfachleute die unterschiedlichen Quoten im Widerspruch zum
Grundgesetz.
(ddp/jW)
https://www.jungewelt.de/artikel/77972.wohnkostenregelung-verfassungskonform.html