-
09.04.2026
- → Ansichten
Strafe muss sein
Weil wir dich lieben … kostet eine Einzelfahrt in Berlin 4 Euro, das Monatsticket 81, ein Sozialticket (das nur bekommt, wer nichts hat) 27. Gewiss, Angestellte müssen bezahlt, Bahnhöfe gepflegt, Züge gewartet werden. Dass das Geld dafür auch in millionenschwere Kampagnen fließt – »Weil wir dich lieben« etwa –, wird sinnlich greifbar, wo jeder zehnte Zug ausfällt oder der Fahrstuhl seit Wochen stillsteht.
Doch auch ohne Nippes bliebe bezahlbarer ÖPNV ein Verlustgeschäft, ohne Subvention geht es nicht. Eine Gesellschaft ums Gemeinwohl würde andernorts gehäufte Reichtümer umschichten, eine kapitalistisch verfasste hat diese Freiheit nicht. Schwarzfahren ist für viele einfach Entlastung. Geahndet bislang doppelt: durch Geld, und dann noch strafrechtlich. Letzteres plant Justizministerin Hubig nun bundesweit zu ändern. »Gehören Menschen, die sich keinen Fahrschein leisten können« und folglich »im Gefängnis landen, wirklich dorthin«, wird sie in der Welt zitiert. Aber ja! antwortet Günter Krings von der Union. Lieber solle man sich »den wirklichen Problemen im Strafrecht zuwenden«. Seltsam, mit Verzicht auf Verfolgung von Schwarzfahrern wäre das Strafrecht doch entlastet und könnte sich mehr den wirklichen Problemen widmen.
Die Law-and-Order-Rackets wetzen die Messer. »Dreistigkeit darf nicht belohnt werden«, heißt es bei T-Online, denn »hier geht es ums Prinzip«. Deutsch sein bedeutet, eine Sache um ihrer selbst willen zu tun, wusste Richard Wagner, der zwar hochverschuldet war, seine Tickets aber sicher bezahlt hätte. Mit Wegfall der Strafverfolgung, schreibt die Nürnberger Zeitung, »verändert(e) sich auch das Verhalten«. Kriminalpsychologisch zwar Quatsch, aber hey, hier geht’s ums Prinzip. Das Internet sei voll von Leuten, die »dreist vorrechnen«, dass Schwarzfahren sich bei diesen Preisen lohne. Wie kommt das denn bloß?
Die Zeitungen der Mediengruppe Bayern proben den Chor. Es gehe nicht, »die Leute damit durchkommen zu lassen«. Hubigs Ziel, Polizei und Gerichte zu entlasten, wird mit Dammbruchargument weggespült, einem falschen zudem: Dann »müssten doch alle möglichen Delikte entkriminalisiert werden. Vom Drogenhandel, über das Rasen bis zum Steuerbetrug.« Wieso aus der Entkriminalisierung des Fahrens ohne Ticket die Entkriminalisierung anderer Strafhandlungen folgt, bleibt als Geheimnis in Bayern. Doch »wieso lässt man Schwarzfahrer nicht Züge und Bahnhöfe reinigen?« Wieviel Strafwut zwischen ein paar Konsonanten und Vokale passt. (fb)
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 3,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
