Rauswurf für angebliches Anschlagsopfer
Von Marc Bebenroth
Wie lässt sich als Neumitglied der Rechtsaußenpartei unterstreichen, dass man nicht irgendwer, sondern ein in Lebensgefahr schwebender Verfolgter des »roten Terrors« ist? Eine Möglichkeit: Morddrohungen kurzerhand erfinden, zur Spraydose greifen und auch nicht davor zurückschrecken, das eigene Auto abzufackeln. Der Fall eines AfD-Mitglieds aus dem fränkischen Uffenheim (Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim) zeugt dabei nicht nur von einem dort offenbar eskalierten Kommunalwahlkampf, sondern könnte auch das mühsam konstruierte Schreckgespenst einer »linksterroristischen Antifa« beschädigen.
In der Nacht zum Montag war bekanntgeworden, dass der Bezirksvorstand der AfD in Mittelfranken den Parteiausschluss eines Mitglieds wegen »absichtsvoller Täuschung von Parteikollegen« und dem angerichteten »Ansehensverlust und Schaden« für die Partei beschlossen hat. Ein entsprechender Antrag werde an das Landesschiedsgericht der Partei gerichtet, das die Entscheidung endgültig treffen müsse, teilte der Vorsitzende des Bezirksverbands, Andreas Haas, mit. »Niemand hatte sich vorstellen können, dass eines unserer Mitglieder zur Inbrandsetzung seines eigenen Fahrzeugs imstande wäre«, behauptet Haas. Die Berichterstattung über das Geständnis des Mannes vom 19. März würde »nun von eingefleischten AfD-Gegnern genutzt, um die gesamte Partei, ihre Mitglieder und Mandatsträger als unglaubwürdig darzustellen«, heißt es in der Mitteilung. Es handle sich »um ein einfaches Mitglied ohne jede Parteifunktion und ohne Mandat«, das sich »nie für ein Mandat beworben hatte«. Der 44jährige sei erst im September vergangenen Jahres der AfD beigetreten.
An dem Tag hatte das Polizeipräsidium Mittelfranken mitgeteilt, wie man dem Beschuldigten auf die Schliche gekommen sei. Nachdem in der Nacht zum 4. Februar in Uffenheim ein Kleintransporter ausgebrannt war, seien »zahlreiche Zeugen« befragt und »eine Vielzahl an Spuren« ausgewertet worden. Doch trotz »der akribischen und personalintensiven Ermittlungsmaßnahmen« hätte sich kein konkreter Tatverdacht ergeben. Da hätten sich die Beamten auf den 44jährigen AfD-Mann konzentriert. Bei der Aufnahme seiner Anzeige gegen unbekannt am 4. Februar habe er den Beamten einen Drohbrief übergeben, den er nach eigener Auskunft einige Tage zuvor erhalten hatte. »Die Ermittler ließen jedoch den Drohbrief analysieren und stellten dabei auffällige Übereinstimmungen mit der Handschrift« des 44jährigen fest, hatte die Polizei mitgeteilt. Nachdem sich der Verdacht gegen ihn als Täter erhärtet hatte, habe dieser sich geständig gezeigt. Laut Polizei muss sich unter anderem wegen des Verdachts des Vortäuschens einer Straftat verantworten.
Infolge der Polizeimeldung vom 19. März hatte sich der AfD-Ortsverband Bad Windsheim und Umgebung gleichentags noch in einer Mitteilung dafür gelobt, »unser Vertrauen in die objektiven Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zu setzen« und »niemanden persönlich beschuldigt« zu haben. Die unmittelbare Reaktion des AfD-Kreisverbands Fürth/Neustadt an der Aisch fiel überzeugter aus. »Mit Entsetzen« wurde da am 8. Februar auf eine Tat reagiert, die »nach ersten Erkenntnissen dem linksextremen Spektrum zuzuordnen« gewesen sei. Im selben Atemzug war die Rede von einer »alarmierenden Entwicklung«, da »die verbale Hetze auf Veranstaltungen wie jenen der ›Omas gegen rechts‹« scheinbar »in physische Gewalt gegen Andersdenkende umschlägt«, schrieb Pressesprecher Benno Bulitta.
Der damals in Uffenheim tobende Kommunalwahlkampf hatte sich offenbar bereits vor dem Fahrzeugbrand zugespitzt. So seien dort Plakate von SPD und Grünen »mit rechtsradikalen Parolen besprüht worden«, wie die Fränkische Landeszeitung am Montag berichtete. Auf das Auto des Bürgermeisters, Wolfgang Lampe, sei sogar geschossen worden. Hierzu ermittle die Polizei noch »mit Hochdruck«.
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