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Urteil: Aufenthaltsverbot gegen Sellner war rechtswidrig

Foto: Frank Hammerschmidt/dpa

Karlsruhe. Der Kopf der neurechten »Identitären Bewegung«, Martin Sellner, hat sich erfolgreich gegen ein zuvor gegen ihn verhängtes Aufenthaltsverbot gewehrt. Damit hatte die Gemeinde Neulingen (Enzkreis) im August 2024 eine Lesung des Österreichers verhindert, der zuletzt mit seinem Entwurf für ein staatliches Programm zur »Remigration« tausender oder gar zehntausender Menschen beispielsweise aus der BRD auf Vortragstourné war.

Die Gemeinde hatte laut dem Verwaltungsgericht Karlsruhe etwa argumentiert, dass Sellner wegen seiner verfassungswidrigen Positionen in Verbindung mit seiner hohen Reichweite eine Gefahr für die sogenannte freiheitliche demokratische Grundordnung ausgehe. Es sei damit zu rechnen, dass er bei der Lesung Straftaten wie beispielsweise Volksverhetzung begehe. Dagegen klagte Sellner.

Das Gericht gab der Klage statt. Das Aufenthaltsverbot sei rechtswidrig gewesen, lautete das am Dienstag bekanntgewordene Urteil. Die Gemeinde habe keine hinreichenden Anhaltspunkte genannt, dass eine strafrechtlich relevante Äußerung zu befürchten gewesen sei. Wegen der durch das Grundgesetz geschützten Meinungsfreiheit sei es daher nicht möglich gewesen, ein Aufenthaltsverbot nach dem Polizeigesetz zu verhängen, hieß es. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Gemeinde will laut Bürgermeister Michael Schmidt prüfen, ob sie einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg stellt. Das Urteil nehme sie mit Bedauern zur Kenntnis, teilte Schmidt mit. »Ich bin weiterhin der Auffassung, dass es richtig war, Herrn Sellner in Neulingen keine Bühne für seine menschenverachtenden und verfassungsfeindlichen Ansichten zu bieten.« Die Entscheidung über das Aufenthaltsverbot habe unter hohem Zeitdruck getroffen werden müssen, da sein Auftritt erst wenige Stunden vor der Veranstaltung bekanntgeworden sei.

Auf seinem Telegram-Kanal hatte Sellner damals geschrieben, die Polizei habe seine Lesung »gesprengt« und ihm einen Platzverweis für den gesamten Ort erteilt. Die Polizei teilte mit, das Verbot sei unmittelbar nach Beginn des nichtöffentlichen Treffens ausgehändigt worden. Sellner habe im Anschluss den Veranstaltungsraum verlassen und sei der Verfügung nachgekommen. (dpa/jW)

junge Welt

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Erschienen am 11.03.2026, Inland

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