Pfarrer, Parteigenossen, Persilscheine
Von Christian Stappenbeck
An diesem Sonntag läuteten nur wenige der noch verbliebenen Kirchenglocken in der Reichshauptstadt. Es war der 6. Mai 1945. Die meisten Berliner trauten dem Frieden nicht. Der Pastor der ausgebombten Bethlehemskirche notierte erschüttert in sein Tagebuch: »… auch von uns Pfarrern mit den glattgefeilten Predigten, mit der oft so krassen Unbußfertigkeit unserer Herzen, verkrustet in bürgerlicher Behaglichkeit«, wurde Christus verraten und gekreuzigt.
Anfang Mai 1945 war die Hauptstadt kaputt, der deutsche Staatsapparat zusammengebrochen. Wer konnte jetzt wissen, ob es dem Kirchenapparat nicht ebenfalls an den Kragen gehen würde? Wie würden die Siegermächte urteilen? Auch die beiden großen Kirchen, die evangelischen wie die katholische, hatten sich gründlich kompromittiert. Ihre Hymnen auf Hitlers Kampf gegen Bolschewismus und Judentum lagen erst kurze Zeit zurück.¹ Ihre Verachtung der Demokratie, der Weimarer »Gottlosenrepublik«, hatte Tradition. Ihre Feldprediger hatten die Wehrmacht gestärkt. (Auf die kleineren Freikirchen wird hier nicht eingegangen, nur kurz seien positiv die Quäker erwähnt, die »Gesellschaft der Freunde«. Sie hatten sich für sämtliche verfolgte Juden eingesetzt, auch für die nichtreligiösen.²)
Am württembergischen Bischofssitz Stuttgart trafen sich im Oktober 1945 elf führende Protestanten – der kürzlich ernannte Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Er bestand seit sieben Wochen und umfasste amtierende und künftige Bischöfe. Man war dabei, stabile Formen zu finden und die herkömmliche »Volkskirche« mit ihrem Kernmilieu, der bürgerlich-bäuerlichen Massenbasis, unbeschadet in die neue Zeit, in die Besatzungsperiode, hinüberzuleiten. Der weithin in Verruf geratene Großgrundbesitz, das großindustrielle und das Kleinbürgertum wurden von der politischen Säuberung im Kern bedroht. Die Kirchenführer fühlten sich gefordert, der drohenden Degradierung treuer Mitglieder entgegenzutreten. Man fürchtete und propagierte, eine Schwächung der Mittelschichten würde zur politischen Herrschaft der Linken führen.
In dieser selbstbezogenen Stuttgarter Versammlung erschien (und das machte sie zu einem historischen Ereignis) überraschend eine ökumenische Delegation. Eine Gruppe von Kirchenführern aus alliierten Feindstaaten mit dem anglikanischen Bischof George Bell von Chichester, England, bat zum Gespräch und forderte höflich, aber deutlich eine Erklärung zur deutschen Schuld – Otherwise no help (sonst keine Hilfe)! Im Gepäck hatten sie ein Hilfspaket für die Gemeinden Deutschlands. Drei Verfasser formulierten daraufhin einen Text, in dem aber nur ein einziger wirklich selbstkritischer Satz stand – auf diesem hatte Martin Niemöller bestanden: »Durch uns ist unendliches Leid über viele Völker und Länder gebracht worden.«
Der eigentliche Tenor der »Schulderklärung« lautete: Wir waren gut, vielleicht hätten wir noch besser sein sollen! Das war ein bisschen geständig, aber nicht reuig. Denn zur echten Reue würde die Anerkennung von Sühnemaßnahmen gehören, zum Beispiel Entlassungen aus öffentlichen Ämtern und aus Leitungspositionen von Kirche und Wirtschaft. Die Kirchenführer, ausgenommen Niemöller, glaubten tiefinnerlich, sie wären im Widerstand gewesen. Ein Fall von objektiver Selbstverlogenheit. Wohl oder übel wurde zwar eine außenpolitische Schuld eingestanden, aber an das innenpolitische Versagen der Kirche gegenüber verfolgten Juden, Sinti, Behinderten, Sozialdemokraten und Kommunisten war mit keiner Silbe gedacht. Der Text wurde gegenüber der Öffentlichkeit zunächst merkwürdig geheimgehalten. Er stärkte jedoch, da internationale Anerkennung der EKD verbürgend, deren Position gegenüber den Besatzungsmächten.
Anders als erwartet hatten die Kirchen bei den Siegermächten gleich zu Anfang einen Vertrauensvorschuss bekommen. Vornehmlich bei der US-amerikanischen, etwas geringer – aber dennoch bemerkenswert – bei der sowjetischen. So nahm die Kirchenführung in Berlin erleichtert wahr, dass die Bolschewisten weder die Immobilien noch das Personal des Klerus antasteten. Vielmehr gab einer der ersten Befehle der Militärverwaltung sofort die Erlaubnis für regelmäßige Gottesdienste (sonstige öffentliche Versammlungen waren noch verboten). In München wurde der deutschnationale evangelische Bischof Hans Meiser schon am 9. Mai 1945 von amerikanischer Seite »um Personalvorschläge für höhere und höchste Staatsämter« gebeten.³ Dem kam er nach, mit der Bedingung, dass »(NSDAP-)Parteigenossen nicht von vornherein ausgeschlossen sein sollen«. Bald fand auch eine Absprache mit den katholischen Kollegen statt, dass man sich über alle Verhandlungen mit der Militärregierung gegenseitig informiere. Denn angesichts der »uns gemeinsam drohenden Gefahr des Bolschewismus« müsse man das Trennende zurückstellen.⁴ Im Juli fühlten sich Meiser und Kardinal Michael von Faulhaber bemüßigt, in einer Eingabe zu fordern: keine pauschale Verurteilung von SS-Leuten sowie Freilassung der inhaftierten Bankiers und Industriellen, die »unter den Entbehrungen der Gefängnisse schwer leiden«.
Die Aufgaben, vor denen die etablierten Kirchenleitungen in Deutschland 1945 standen, waren keine leichten. Die katholischen Bischöfe konnten als Vorteil verbuchen, dass ihr Zentrum in Rom lag. Das Konkordat zwischen Vatikan und Reichsregierung von 1933 sicherte stabile Strukturen. Drei wichtige Ziele verfolgten die Kirchenleitungen zwischen Ostsee und Alpen. Erstens: Bewahren der Autonomie in Personalfragen. Zweitens: Bewahren der Vorrechte einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft, als da waren der Religionsunterricht in den Schulen, Kirchensteuereinzug durch den Staat, Befreiung von der Grundsteuer und vieles mehr. Drittens: Bewahren des Eigentums an Grund und Boden – das gelang sogar in der sowjetischen Besatzungszone. Im Vordergrund stand zunächst das erste Ziel. Die laut Potsdamer Abkommen durchzuführende politische Säuberung wollten sie ganz eigenständig gestalten. Wie das geschah, also die teils lustlos durchgeführte, teils ganz verweigerte Selbstreinigung und das Torpedieren der Entnazifizierung in Verwaltung und Wirtschaft, ist zweifellos als die »zweite Schuld« der deutschen Kirchen zu bezeichnen.
Zweite und erste Schuld
Der Begriff der zweiten Schuld geht auf das gleichnamige Buch von Ralph Giordano zurück, das 1998 in zweiter Auflage erschien. Kurzzeitig löste es heftige Diskussionen aus. Giordano, der als Verfolgter des Naziregimes die Befreiung in Hamburg erlebte, beschrieb den großen Frieden mit den Juristen der Nazijustiz und den Tätern des Massenmords sowie das Versagen der bundesdeutschen Gesellschaft beim Bewältigen des Faschismus. Den christdemokratischen Bundeskanzler Konrad Adenauer bezeichnete er als Vater und treibende Kraft des »Friedens mit den Tätern«. Er hätte genauso gut die Kirchenführer nennen können.
Vor der zweiten Schuld lag die erste. Sie betrifft die Haltung der Frommen unter dem Hakenkreuz. Was wäre widerständig, was wäre gemäß sonntäglicher Evangeliumsverkündigung der Kirche geboten gewesen?⁵ Dazu muss man sich klarmachen: 85 bis 90 Prozent der Bevölkerung gehörten der katholischen oder evangelischen Kirche an. Hätten ihre Bischöfe erklärt, der Dienst in SS und KZ-Wachmannschaften ist mit dem Bekenntnis zu Jesus Christus unvereinbar; hätten sie den Teil der Naziführer, der den Kirchen angehörte, exkommuniziert⁶ und geächtet; hätten sie gar alle Christen zur Nichtbefolgung der rassepolitischen Unrechtsgesetze aufgerufen – das Hitlersche Regime hätte sich in einer politischen Sackgasse wiedergefunden, ähnlich wie 1920 Kapp und Lüttwitz. Nur ein einziger bischöflicher Akt des Protests hat damals eindrücklich gezeigt, wie das Euthanasievernichtungsprogramm (zeitweilig) gestoppt werden konnte.⁷ Ist ein solcher Gedankengang ein abwegiges, zeitfremdes Urteil der Nachgeborenen? Keineswegs. Er kann sich mit Recht auf zeitgenössische Christen berufen, die klar sahen und dachten. Zwei bekannte Namen seien genannt: Dietrich Bonhoeffer und Heinrich Grüber.⁸
Dem Nimbus einer widerständigen Kirche diente folgendes Muster: Die Naziideologie war wesensmäßig antichristlich, die kirchliche Jugendarbeit sofort gleichgeschaltet und lauter Protest unterdrückt worden – somit musste letztlich jedes traditionelle Kirchentum und Beharren dem faschistischen Totalitätsanspruch trotzen. So wäre denn jeder Kirchgänger und »positive Christ« entlastet. Die Kirche, so tönte es vom Rat der EKD, »ist dadurch gekennzeichnet, dass für sie und ihre Amtsträger der Widerstand gegen den weltanschaulichen Totalitätsanspruch des Nationalsozialismus Pflicht war«. Und die Kirche habe, so weiter, als rechtlich eigenständige Organisation ihre Reinigung selbst vorzunehmen, was sie im übrigen »in den Kampfjahren und unmittelbar nach dem Zusammenbruch bereits selbständig und gründlich durchgeführt« habe. Eine Behauptung fernab jeder Realität, was einigen auch auffiel. Zu diesen gehörte die württembergische Theologische Sozietät um Hermann Diem, fast die einzige kirchliche Gruppe, die eine wirkliche Entnazifizierung nachdrücklich befürwortete. »Wie beeilt man sich«, so kommentierte Diem die offizielle Kirchenhaltung, »den Nationalsozialismus zwar nach göttlichem Recht mit hohem Pathos zu verdammen, aber nach menschlichem Recht ihn unter den Denkmalsschutz einer quasi Geschmacksverirrung zu stellen!«⁹
Treffend hat es der Kirchenhistoriker Hans Prolingheuer ausgedrückt: »Die Trümmer des dritten Reiches rauchten noch, die Überlebenden der Konzentrationslager waren von ihren Foltern und Verwundungen noch nicht genesen, da geschah das, worauf Millionen von Opfern vergeblich gewartet hatten«: Die Kirche wurde nachträglich zu einem antifaschistischen Bollwerk gegen den Führer und seinen SS-Staat.¹⁰ Die Legende von ihrem Widerstand im Hitlerreich ist die grundlegende Lebenslüge der Nachkriegskirche. (Zur kleinen Zahl tapferer Einzelkämpfer siehe Anmerkung 8.)
Zwölfjähriger Terror und Krieg der deutschen Reichsregierung, Wehrmacht und SS – das war unter anderem deshalb möglich, weil von den Offizialkirchen kein Einspruch zu erwarten war. Im nachhinein aber mutierten sie zu Helden des Widerstands.
Das Gespenst »Befreiungsgesetz«
Am 5. März 1946 trat das »Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus« in der amerikanischen Zone in Kraft. Es basierte auf einer gemeinsamen Direktive des Kontrollrates vom 12. Januar 1946 und wurde in ähnlicher Form auch in anderen Besatzungszonen wirksam. Gemäß dem Gesetz sollten alle Unterstützer und alle Nutznießer der Tyrannei (der »nationalsozialistischen Gewaltherrschaft«) von der Einflussnahme auf das öffentliche und wirtschaftliche Leben ausgeschlossen werden. Vorgesehen waren deutsche Laiengerichte (»Spruchkammern«), die die individuelle Verantwortlichkeit zu beurteilen hatten. Beschuldigte konnten der Kammer ein positives Leumundszeugnis von Nazigegnern vorlegen. Für diese Art Zeugnisse war das bekannte Waschmittel Persil – »nichts wäscht weißer« – der Namensgeber. »Die häufigsten Persilscheine stammten aus Kreisen der evangelischen Kirche, die sich unmittelbar nach dem Ende des ›Dritten Reiches‹ mit großer Inbrunst um die ›Verfolgten‹ der Alliierten kümmerte.«¹¹
Auch der Pfarrer Karl Steinbauer, der Zellennachbar Martin Niemöllers im KZ Sachsenhausen, hatte dazu jede Menge Anfragen. In seiner Gutgläubigkeit wusch er manch Kirchennazi vor den Spruchkammern persilmäßig rein. Nicht nur er, selbst tote Nazigegner dienten als Zeugen, vermerkt Prolingheuer. »Der Name Dietrich Bonhoeffer, von der Bekennenden Kirche einst nicht einmal der Fürbitte der Gemeinden für würdig befunden (…) sein Widerstand wurde als repräsentativ für die Bekennende Kirche ausgegeben.«¹² Sein Name wurde jetzt hoch geehrt und für ein gefälschtes Bild benutzt, so dass am Ende der bayerische Kassationshof die Bekennende Kirche (BK) pauschal zur Widerstandsbewegung erklärte.
Zwei Wochen nach Verkündung des Befreiungsgesetzes, am 20. März 1946, meldete sich die Nachkriegsleitung der BK, genannt Bruderrat, mit einem »Wort zur Reinigung der Kirche vom Nationalsozialismus« zu Wort.¹³ Das Gremium, das als kritisches Korrektiv zum Rat der EKD galt, mahnte in vorsichtigen Worten die ernsthafte Reinigung der Kirche an und die Pflicht ihrer Leitung, gerechte Sühnemaßnahmen durchzuführen. Unerwähnt blieb die Existenz der rassistischen Glaubensbewegung »Deutsche Christen« (DC), der Nazifraktion in der Pfarrerschaft bis 1945. Bald darauf, am 25. März, meldete sich in einem ganz selbstbewussten Ton, vom moralischen Hochsitz aus die Sieger belehrend, die erste deutsche Landessynode zu Wort mit ihrem »Beschluss zur Selbstreinigung der Kirche«. Die Betonung liegt auf »selbst«. War zuvor von Reinigung die Rede, so heißt es jetzt konsequent Selbstreinigung, und das Wort Entnazifizierung steht in Gänsefüßchen. Die Kirche lehne jede »politisch bestimmte ›Entnazifizierung‹ in ihrem Raum« als unerträglich ab. Sie handele nämlich »ausschließlich in eigener Verantwortung« bzw. präzisiert »in der Verantwortung vor Gott« (was wohl auf dasselbe hinauslaufen soll). Sie »erwartet«, dass Einmischung von außerkirchlichen Stellen unterbleibe.
Das lief auf ein Sonderrecht für den Kirchenapparat hinaus, damit dessen Amtsträger nicht mit den anderen zu überprüfenden Personen gleichgestellt würden. Und in der Tat, es gab in den ersten zwölf Monaten kaum Anzeichen von Einmischung ins Eigenleben der Bistümer. Alle vier Besatzungsmächte billigten den Kirchen die Überprüfung in eigener Verantwortung zu. Das Verantwortungsbewusstsein aber ließ zu wünschen übrig.
Milde Maßnahmen
Zahlreiche judenfeindliche Pastoren der DC gab es in der berlin-brandenburgischen Kirche. Ihre Zahl wird allein für Berlin mit 220 angegeben, davon circa 40 Prozent gleichzeitig Parteigenossen. Nur wenige wurden aus dem Dienst entfernt, die meisten entlastet, einige (straf-)versetzt. Mit Stand vom 1. April 1947 gab es bei 62 »Lehrverfahren« gerade einmal 19 disziplinarische Strafurteile.
Einer der aktivsten Nazipfarrer war der Berliner Propst Walter Hoff. Er hatte sich 1943 gerühmt, bei der Erschießung von Juden im Osten mitgewirkt zu haben.¹⁴ Er wurde erst 1949 mit der Entfernung aus dem Dienst bestraft, ging in den Westen und erreichte von dort aus im Verlauf der nächsten Jahre seine Rehabilitierung. Superintendent Martin Thom, ein fanatischer Nazi bis 1945, musste lediglich für einige Zeit in den Wartestand. 1956 verzeichnete ihn der Pfarralmanach Berlin als wohlbestallten Anstaltspfarrer in Moabit. Den in Potsdam amtierenden NSDAP-Parteigenossen (Eintritt 1929) und einstigen Reichsführer der »Deutschen Christen« (von ihm »SA Jesu Christi« genannt) Joachim Hossenfelder versetzte man 1947 ohne viel Aufsehen in eine Dorfpfarrei der Prignitz, im Kreis Perleberg. Auch die Strafversetzten erfuhren insofern Schonung, als sie im früheren, von ihnen verführten Sprengel keine Rechenschaft ablegen mussten. Und die neu beglückte Gemeinde erfuhr nicht, ob ihr neuer Pfarrer ein reuiger Sünder war (zumeist war er reuelos). Eine bekenntniskirchliche Arbeitstagung stellte Anfang 1948 rückblickend kritisch fest, dass die bisherige Praxis kaum echte Umkehr erbracht hatte und sich Gemeinden beklagt hätten über einen neuen Pfarrer, »von dem sie nicht sicher wissen, ob er immer noch Vertreter einer DC-Theologie ist«.¹⁵
Vor diesem Hintergrund erfolgte im August 1946 erstmals ein Eingriff der amerikanischen Militäradministration in Berlin. Sie forderte den dortigen Bischof auf, 13 Pfarrer mit NSDAP-Parteivergangenheit endlich zu entlassen. Der Bischof reagierte halsstarrig und verweigerte sich, selbst wenn Verhaftung drohen sollte. Schließlich gab es eine stillschweigende Absprache, und die 13 wurden per Erlass von der Militärregierung entfernt. 1950 waren zehn von ihnen bereits wieder im kirchlichen Dienst.¹⁶ In Bayern führte die hartnäckige Verweigerung des Bischofs Meiser dazu, dass die Denazifizierung des Pfarrerstandes gründlich scheiterte.
Fluchthilfe
Neben dem schonenden Umgang mit dem eigenen Personal gab es zwei weitere Dimensionen fragwürdigen Nachkriegshandelns der Kirchen. Zum einen das Eintreten für verurteilte Kriegsverbrecher. Das reichte von fürsorglicher Haftbetreuung bis hin zu Gnadengesuchen. Berichte über rührende Bekehrungserlebnisse einstiger Mörder sollten die Öffentlichkeit emotional bewegen. Das ging bis dahin, für Hinterbliebene toter Nazis erhöhte Pensionen anzuregen. Die Beispiele inniger Fürsprache für schlimmste Täter könnten Bände füllen. Zum anderen – und das war eine Besonderheit der römisch-katholischen Weltkirche – die Fluchthilfe nach Südamerika über die oft beschriebene »Rattenlinie«. Dazu soll hier nur auf das faktenreiche Buch von Ernst Klee verwiesen werden.¹⁷ Die Kurie setzte sich für viele ein, »so lange sie Antikommunisten und für die katholische Kirche« waren (eine Feststellung vom CIC, dem Geheimdienst der US-Armee). Einer der bekanntesten Ausgeschleusten, der evangelische Adolf Eichmann, wechselte dafür eigens seine Konfession.
Vielleicht lässt sich diese Milde gegenüber den Tätern des Hitlerreiches mit einem Bild erklären, in dem auch etwas vom Begriff Klassensolidarität steckt: Waren die verstrickten Volksgenossen, die radikal dem völkischen Gedanken Verfallenen und dem Führer Dienenden – so denkt das Bürgertum entschuldigend – nicht eigentlich Fleisch von unserm Fleische, Blut von unserm Blute? So sollte Nachsicht walten, schließlich unterschieden diese sich doch wesensmäßig von den vaterlandslosen Gesellen, den Gottesleugnern und Freidenkern, mit denen einen nichts verbindet …¹⁸
Fünfundvierzig Jahre später konnte man unnachsichtiger sein. Die Maxime lautete jetzt: Lasst uns diesmal konsequent sein. Was der bürgerliche Staat nach dem Anschluss der DDR als »politische Säuberung« vorführte – mit der mehr oder weniger offen ausgedrückten Begründung: Wir dürfen den Fehler der Nachkriegszeit, also die zu laxe Säuberung, mit den »Verstrickten« und »Roten« und »Kommunistenfreunden« nicht noch einmal begehen –, das vollzog fast deckungsgleich die frisch vereinigte EKD. Man durchleuchtete akribisch die Funktionsträger im Osten, Pfarrer, Dozenten, Kirchenjuristen, auf Staatsnähe zur DDR. Und zum Zeichen dessen, wo die Kirche steht, erklang am völlig unkirchlichen, rein politischen Feiertag des 3. Oktobers 1990 ein landesweites feierliches Glockengeläut – wie beim Anschluss Österreichs 1938.
Anmerkungen
1 Siehe die »jubelnde Freude«, verbunden mit dem Gelübde »willigen Gehorsams« am 50. Geburtstag Adolf Hitlers im Gesetzblatt der Dt. Evang. Kirche; das Telegramm des Vertrauensrates der Dt. Evang. Kirche an den Führer begrüßte mit »unwandelbarer Treue« am 30.6.1941 den Überfall auf die UdSSR; anlässlich des »Anschlusses Österreichs« an das Reich wurde einstündiges Glockenläuten angeordnet (März 1938).
2 Vgl. den Tagungsbericht »Evangelische Freikirchen im Nationalsozialismus«. Neudieten 2.3.2017. In: H-Soz-Kult, 8.4.2017. Besonders hohen Blutzoll an Märtyrern entrichteten die Ernsten Bibelforscher (»Zeugen Jehovas«). Siehe dazu auch Florian Osuch: Ein schmaler Grat, junge Welt, 11.2.2026
3 Clemens Vollnhals: Evangelische Kirche und Entnazifizierung 1945–1949. München 1989, S. 135 f. und S. 155
4 Ebd., S. 137
5 Der selbstkritische Niemöller nennt beispielhaft jenen Bibelvers, den er 1933 nach der ersten Nachricht über KZ hätte predigen müssen: »Was ihr nicht getan habt einem dieser Geringsten, das habt ihr auch mir nicht getan« (Matth. 25,45), und er lässt einen fiktiven Nazi anklagen: »Ich habe dich predigen hören; du hast mich 1933 und 1934 vor nichts gewarnt, und so bin ich in die Partei gegangen, so bin ich SS-Mann geworden.« Rundfunkvortrag am 3.7.1946. Zit. n. Michael Heymel: Martin Niemöller. Stuttgart 2025, S. 83
6 Der Katholik Hitler wurde nie mit einer Kirchenstrafe oder einem -ausschluss bedroht.
7 Clemens Graf von Galen, katholischer Bischof in Münster, informierte in drei Predigten (die vervielfältigt wurden) ab Mitte 1941, dass eine planmäßige Mordaktion an sogenannten Geistigbehinderten im Gange sei. Er erstattete Anzeige. Ein Jahr zuvor hatte der protestantische Richter Lothar Kreyssig in Brandenburg wegen der Tötung geisteskranker Mündel gegen den Reichsleiter der NSDAP Strafantrag gestellt. Um keinen Märtyrer zu schaffen, empfahl Minister Goebbels, die Liquidierung von Galens auf die Zeit nach dem Endsieg zu verschieben.
8 Der Pfarrer (und spätere KZ-Häftling) Heinrich Grüber organisierte ein Hilfsbüro für bedrohte »Nichtarier«. Eine bewundernswerte, mutige Ausnahmegestalt auf katholischer Seite war die Caritas-Mitarbeiterin Dr. Gertrud Luckner mit ihrem konspirativen Hilfenetz für »rasseverfolgte« Mitbürger (sie saß von 1943 bis 1945 im KZ). Ebenso Gutes bewirkte der Erzbischof Theodor Innitzer in Wien. Beispielhaft auch Dietrich Bonhoeffer mit seiner aufrüttelnden Rede in Fanö am 28. 8. 1934 (Gesammelte Schriften, Bd. 1. München 1978, S. 216 ff).
9 Hermann Diem (Hg.): Kirche und Entnazifizierung. Denkschrift anlässlich des Befreiungsgesetzes. Stuttgart 1946, S. 28. Ebd., S. 82, finden sich die Passagen aus dem EKD-Brief vom 26.4.1946 an die US-Militärregierung.
10 Hans Prolingheuer: Kleine politische Kirchengeschichte. Fünfzig Jahre evangelischer Kirchenkampf. Köln 1984, S. 95
11 Ulrich Schneider: Wieder reingewaschen. Zwischen Spruchkammer und Persilschein, junge Welt, 19.12.2025
12 Prolingheuer (Anm. 10), S. 97
13 Diese und die folgende Erklärung aus Oldenburg in: Kirchliches Jahrbuch 1945–1949. Gütersloh 1950, S. 187 f. und S. 188 ff. Noch ausführlicher äußerte später der Rat der EKD seine Einwände gegen das Befreiungsgesetz (ebd., S. 191–206).
14 Manfred Gailus: Im Bann des Nationalsozialismus. Das protestantische Berlin. Freiburg i.Br. 2023, S. 249 f.
15 Martin Ost: Es ziemt sich nicht, ihnen die Hand zu reichen (BK gegen Deutsche Christen in Berlin-Lichterfelde). Hamburg 2024, S. 224–226
16 Dazu die Untersuchung von Gabriel Lind af Hageby: Selbstreinigung und Entnazifizierung der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg nach dem Zweiten Weltkrieg. In: Jahrbuch Berlin-Brandenburgische Kirchengeschichte 62 (1999), S. 183 ff.
17 Ernst Klee: Persilscheine und falsche Pässe. Wie die Kirchen den Nazis halfen. Frankfurt/M. 1991, S. 24–50, speziell S. 28
18 Ähnliches formuliert Ernst Klee (ebd., S. 153) mit den Worten: »Kirchenführer und Nationalsozialisten hatten dieselben Feindbilder (…) Sie waren Kumpane im Geiste. Das erklärt die Nähe zu den Tätern und die Ferne zu den Opfern.«
Christian Stappenbeck schrieb an dieser Stelle zuletzt am 10. Oktober 2025 über Wilhelm S. Schlamm und Hermann Budzislawski, die Herausgeber der Weltbühne ab 1933: »Späte Erfüllung«
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Das faschistische Deutschland schloss am 20. Juli 1933 mit dem Heiligen Stuhl einen Staatskirchenvertrag (Reichskonkordat). In diesem völkerrechtlichen Vertrag wurde das Verhältnis zwischen dem faschistischen Deutschen Reich und der römisch-katholischen Kirche geregelt und gilt bis zum heutigen Tage.
Der Papst Pius XI. lobte Hitler in mehreren Audienzen als Vorkämpfer gegen den »Bolschewismus« und nahm das Lob in abgeschwächter Form auch in eine Ansprache auf, die er am 13. März vor dem römischen Konsistorium hielt. Diese positive Sichtweise auf Hitlers Antikommunismus verbesserte das Verhandlungsklima zum Konkordat. Am 20. Juli wurde das Reichskonkordat im Vatikan feierlich durch Pacelli und von Papen unterzeichnet, die Ratifizierung durch das Deutsche Reich erfolgte am 10. September 1933. Insgesamt wird das Konkordat international als ein nicht zu unterschätzender Prestigegewinn für Hitler beurteilt. Das Konkordat stellte den bis dahin größten – auch als Form der moralischen Anerkennung hoch anzusiedelnden – Erfolg der faschistischen Außenpolitik dar.
Das Reichskonkordat wurde mit Art. 123 Absatz 2 Grundgesetz der BRD implizit anerkannt. Einer der Gründe war wohl, dass im Falle der Fortgeltung des Konkordats die Bistümer in den Ostgebieten des Deutschen Reiches vom Vatikan als Bistümer in Deutschland behandelt werden würden, solange diese nur unter polnischer Verwaltung standen, aber (noch) nicht formal abgetreten waren.
Im erlassenen »Konkordatsurteil« vom 26. März 1957 stellte das Bundesverfassungsgericht fest – das Reichskonkordat sei gültig zustande gekommen, die Bekanntmachung im Reichsgesetzblatt durch Reichskanzler Adolf Hitler, Reichsminister des Auswärtigen Freiherr von Neurath und Reichsminister des Innern Frick geschah am 12. September 1933. Dabei stellte das Gericht fest, dass die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich identisch mit dem Deutschen Reich ist. Das Konkordat wurde nie gekündigt und besteht nach wie vor fort, obwohl es auf Grundlage des faschistischen Ermächtigungsgesetzes abgeschlossen wurde. Das Reichskonkordat ist das einzige heute noch gültige außenpolitische Abkommen aus der Zeit des faschistischen Deutschen Reiches.
Neben den fragwürdigen Umständen des Zustandekommens des Konkordats unterläuft es implizit die Trennung von Staat und Kirche. Artikel 18 des Konkordats schreibe staatliche Leistungen an die katholische Kirche fort und stehe damit im Widerspruch zu Artikel 138 der Weimarer Verfassung, der über Artikel 140 des Grundgesetzes weiterbesteht.