Astrazeneca-Klage muss neu verhandelt werden
Karlsruhe. Eine Frau, die nach einer Coronaimpfung einen Hörsturz erlitt, hat mit einer Klage gegen den Pharmakonzern Astrazeneca einen Teilerfolg vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erzielt. Das Oberlandesgericht Koblenz muss den Fall neu aufrollen, wie der BGH am Montag in Karlsruhe entschied. Mit der Begründung aus Koblenz könne weder ein Anspruch auf Auskunft noch einer auf Schadenersatz verneint werden. Die Klägerin fordert Informationen über bekannte Wirkungen und Nebenwirkungen des Impfstoffs sowie Schadenersatz und Schmerzensgeld von mindestens 150.000 Euro. (AFP/jW)
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